Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehren lt. § 2 Oö. Feuerwehrgesetz sind unter anderem:

 

1. das Setzen von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, der Vorkehrungen für die Brandbekämpfung und der nachfolgenden Sicherungs- und Erhebungsmaßnahmen (vorbeugender und abwehrender Brandschutz);

2. die Vorbereitung und Durchführung von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Minderung der Auswirkungen von Personen- und Sachschäden, soweit diese Schäden durch Unfälle oder Elementarereignisse eintreten (vorbeugender und abwehrender Katastrophenschutz im Sinn des Oö. Katastrophenschutzgesetzes);

3. die Leistung technischer Hilfe, insbesondere Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen sowie für die Umwelt, soweit es sich nicht ausschließlich um Hilfeleistungen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz handelt (technische Hilfeleistung).

 

Das Aufgabengebiet der Freiwilligen Feuerwehr Ostermiething erstreckt sich dabei neben dem Schutz der fast 3.800 Einwohner von Ostermiething, der gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Ernsting gewährleistet wird, bei größeren Schadens- oder Notlagen auch über die Gemeindegrenzen hinaus.

 

Die Feuerwehr Ostermiething ist mit ihren Geräten außerdem Stützpunkt für folgende Bereiche:

  • Wasserwehr (Boote)
  • hydraulisches Rettungsgerät (Verkehrsunfälle, Personenrettung)
  • Gefährliche Stoffe (Schutzanzüge)
  • Drehleiter